Die Bundesregierung möchte mit der neuen Verordnung die Gesundheitsgefahren durch Legionellen mindern. Im Vordergrund stehen umfassende technische und organisatorische Pflichten für Betreiber entsprechender Anlagen.
Wichtiger Hinweis für Bestandsanlagen: bis 16. September 2017 muss eine Nutzwasseruntersuchung durchgeführt werden, falls diese bisher noch nicht erfolgt ist.
Lesen Sie im Bundesgesetzblatt nach.
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