Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider wurden mehrfach als Quelle für Legionellen-Ausbrüche identifiziert. Die neue "Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider - 42. BlmSchV"sieht daher eine bessere Kontrolle solcher Anlagen vor und konkretisiert die Vorgaben für einen hygienisch einwandfreien Betrieb. Damit sollen gesundheitliche Risiken durch Legionellen vermieden werden.
Legionellen gelangen aus der Umwelt in technische Wassersysteme, welche unter anderem in Lebensmittelbetrieben und Krankhäusern zur Temperaturregulierung eingesetzt werden. Anlagen können legionellenhaltige Wassertröpfchen an die Umgebungsluft ausstoßen. Wenn Menschen diese einatmen, können sie zu schweren, teils tödlichen Krankheiten führen.
"Bei Legionellen-Ausbrüchen kommt es auf jede Stunde an. Je länger die Quelle gesucht werden muss, desto eher kann es zu Todesfällen kommen. Daher müssen sich jetzt alle Anlagen mit Legionellenrisiko registrieren lassen. Das kann Menschenleben retten," so Bundesumweltministerin Barbara Hendricks.
Das Bundeskabinett will mit der neuen Bundesimmissionsschutzverordnung die Bildung hoher Legionellen-Konzentrationen in solchen Anlagen verhindern und das Gesundheitsrisiko durch Legionellen vermeiden. Mit der Einführung der Anzeigepflicht für neue und bestehende Anlagen, soll künftig in Notfällen schneller reagiert und effektiver gehandelt werden können.
Außerdem können die Behörden im Einzelfall eine vorübergehende Betriebseinstellung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz anordnen. Die Verordnung, die noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll noch dieses Jahr in Kraft treten.
Einen umfassenden Bericht zu Erkrankungen durch Legionellen veröffentlichte das Robert-Koch-Institut.
Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Titelbild Quelle: istockphoto.com