COVID-19-Neustart von Trinkwassersystemen nach Betriebsunterbrechungen

Informationen und Praxistipps des DFLW e.V.

Trinkwasseranlagen sind nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV § 17 Abs. 1) für einen bestimmungsgemäßen Betrieb – d.h. regelmäßige Wasserentnahme – geplant und gebaut und müssen deshalb so betrieben werden. Die Coronavirus-Pandemie führte allerdings in nicht oder nur wenig genutzten Gebäuden häufig zu Betriebsunterbrechungen von Trinkwasseranlagen und damit zu einem erhöhten hygienischen und finanziellen Risiko für den Betreiber. Bei der Wiederinbetriebnahme von Trinkwasseranlagen sind zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserhygiene deshalb besondere Maßnahmen zu beachten. 

Aktuelle DFLW-Fachinformation

Die aktuelle Fachinformation des Deutschen Fachverbandes für Luft- und Wasserhygiene e. V. (DFLW e.V.) fasst geltende Regelungen zusammen und gibt hilfreiche Praxistipps für den COVID-19-Neustart von Trinkwasseranlagen.

Laden Sie hier die aktuelle Fachinformation des DFLW e.V. herunter.

 

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