Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider veröffentlicht

Die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes tritt im August 2017 in Kraft.

Die Bundesregierung möchte mit der neuen Verordnung die Gesundheitsgefahren durch Legionellen mindern. Im Vordergrund stehen umfassende technische und organisatorische Pflichten für Betreiber entsprechender Anlagen.

Wichtiger Hinweis für Bestandsanlagen: bis 16. September 2017 muss eine Nutzwasseruntersuchung durchgeführt werden, falls diese bisher noch nicht erfolgt ist.

Lesen Sie im Bundesgesetzblatt nach.

 

Titelbild Quelle: shutterstock.com

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