Staub am Arbeitsplatz: Eine ernste Gesundheitsgefahr

Staub ist ein allgegenwärtiger Begleiter in vielen Arbeitsumgebungen, doch seine Gefahren werden oft unterschätzt. Was auf den ersten Blick lediglich als Schmutz oder lästiger Belag erscheint, kann bei langfristiger oder intensiver Exposition schwerwiegende und irreversible gesundheitliche Schäden verursachen. Die unsichtbare Natur vieler gefährlicher Staubpartikel macht die Risikobewertung und den Schutz besonders komplex.

Staubarten und ihr Eindringen in den Körper

Die gesundheitliche Wirkung von Staub hängt maßgeblich von seiner Zusammensetzung, der Partikelgröße und der Konzentration in der Atemluft ab.

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen inhalierbarem und alveolengängigem (respirablem) Staub. Während inhalierbarer Staub in die oberen Atemwege gelangt, erreicht der wesentlich feinere alveolengängige Staub die tiefsten Bereiche der Lunge. Besonders Partikel unter 10 Mikrometer (PM10) und vor allem unter 2,5 Mikrometer (PM2.5) sind tückisch, da sie die natürlichen Schutzmechanismen der Atemwege umgehen können. Ultrafeine Partikel (PM0.1) können sogar in den Blutkreislauf gelangen.

Die internationale Norm IEC 60 335-2-69 unterteilt Stäube in drei verschiedene Staubklassen je nach Gesundheitsgefährdung:
- Staubklasse L (Leicht gefährliche Stäube): Hausstaub, Sand, Gips, Kalk.
- Staubklasse M (Mittel gefährliche Stäube): Holz- und Metallstäube, Lackpartikel.
- Staubklasse H (Hoch gefährliche Stäube): Asbest, Schimmelsporen, Bleistaub, Mineralfasern, Mehlstaub. 


Vielfältige und schwerwiegende Gesundheitsfolgen

Die Exposition gegenüber Staub am Arbeitsplatz kann eine Vielzahl von Erkrankungen nach sich ziehen, oft erst nach Jahren oder Jahrzehnten der Exposition. 

Atemwegserkrankungen: 
- Akute Effekte: Husten, Auswurf, Reizungen der Schleimhäute, Atemnot (z. B. durch Bau-, Holz- oder Textilstäube).
- Chronische Bronchitis und COPD (chronisch-obstruktive Lungenerkrankung): Eine häufige Folge langjähriger Exposition gegenüber verschiedensten Stäuben.
- Silikose (Staublunge): Verursacht durch das Einatmen von kristallinem Quarzstaub (z. B. in der Bauwirtschaft, Steinbrüchen, Gießereien). Sie führt zu einer fortschreitenden, unheilbaren Vernarbung der Lunge, die die Atemfunktion massiv einschränkt und das Risiko für Lungenkrebs und Tuberkulose erhöht.
- Asbestose: Eine durch Asbestfasern hervorgerufene Lungenfibrose, die zu schwerer Atemnot führt. Asbestfasern sind hochkanzerogen.
- Bäcker-Asthma: Eine allergische Reaktion auf Mehlstaub.
- Weitere Asthma-Formen: Ausgelöst durch Holzstaub, Getreidestaub oder Stäube mit Allergenen wie Schimmelpilzsporen.

Krebserkrankungen:
- Lungenkrebs: Das Risiko wird durch Quarzstaub, Asbest, Dieselruß und andere Stäube deutlich erhöht.
- Mesotheliom (Brustfellkrebs): Fast ausschließlich durch Asbestexposition verursacht.
- Nasen- und Nasennebenhöhlenkrebs: Insbesondere durch Hartholzstaub.

Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Feinste Staubpartikel, die in den Blutkreislauf gelangen, können Entzündungsreaktionen auslösen, die zur Arteriosklerose (Arterienverkalkung) beitragen. Dies erhöht das Risiko für Herzinfarkt, Schlaganfall und Bluthochdruck.

Haut- und Augenerkrankungen: Staub kann die Haut reizen, zu Dermatitis oder allergischen Hautreaktionen führen. In den Augen kann er Bindehautentzündungen und mechanische Verletzungen verursachen.

Toxische Stäube, die in den Blutkreislauf gelangen, können auch andere Organe wie Nieren, Leber oder das Nervensystem schädigen (z. B. bei Exposition gegenüber Blei- oder Cadmiumstaub).


Wichtige Regeln der Staubbekämpfung

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, Arbeitsplätze durch eine Gefährdungsbeurteilung auf Risiken durch Stäube zu untersuchen, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. 
Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) hat dafür den Leitfaden "Zehn goldene Regeln zur Staubbekämpfung" entwickelt, um Betrieben und Beschäftigten praktische Hinweise zum Schutz vor Staub am Arbeitsplatz zu geben: 

1. Staub erst gar nicht entstehen lassen: Die Staubbildung sollte durch angepasste Arbeitsverfahren, geringere Abwurfhöhen bei Schüttgütern oder das Vorfeuchten von Materialien vermieden werden.
2. Staubarme Materialien verwenden: Wo immer möglich, sollten Stoffe in staubarmer Form, beispielsweise als Granulat, Paste oder Flüssigkeit, statt in Pulverform verwendet werden.
3. Möglichst in geschlossenen Anlagen arbeiten: Prozessschritte, bei denen Staub freigesetzt werden könnte, sind in gekapselten Systemen oder vollständig eingehausten Anlagen durchzuführen. 
4. Staub unmittelbar an der Entstehungsstelle absaugen: Wenn Staub entsteht, sollte er direkt dort erfasst und abgesaugt werden, bevor er sich in der Atemluft ausbreiten kann.
5. Absaugungen optimieren und regelmäßig warten: Absauganlagen sollten regelmäßig überprüft, gereinigt und gewartet werden.
6. Arbeitsräume ausreichend lüften: Eine gute allgemeine Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes trägt dazu bei, die Staubkonzentration zu reduzieren.
7. Abfälle sofort und staubfrei beseitigen: Staubhaltige Abfälle dürfen sich nicht ansammeln. Sie sollten sofort und staubarm (z. B. in verschlossenen Behältern) entsorgt werden, um ein erneutes Aufwirbeln zu verhindern.
8. Arbeitsplätze regelmäßig reinigen: Staubablagerungen müssen regelmäßig und staubarm beseitigt werden. 
9. Arbeitskleidung sauber halten: Staubige Arbeitskleidung kann Staub verschleppen. 
10. Bei staubintensiven Arbeiten Atemschutz benutzen: Als letzte Schutzmaßnahme, wenn alle anderen Regeln die Staubbelastung nicht ausreichend reduzieren konnten, muss persönlicher Atemschutz (z. B. FFP-Masken) getragen werden.


Fazit: Gefahren nicht unterschätzen

Staub am Arbeitsplatz wird oft unterschätzt, doch er birgt erhebliche Gesundheitsrisiken. Millionen von Beschäftigten sind täglich Staubpartikeln ausgesetzt, was zu schweren, oft irreversiblen gesundheitlichen Schäden führen kann. Regelmäßige Expositionsmessungen und arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind entscheidend, um Risiken frühzeitig zu erkennen. Staub am Arbeitsplatz ist eine ernstzunehmende Gefahr, die konsequente Prävention und Wachsamkeit von Arbeitgebern und Beschäftigten erfordert.



Quellen:
www.esta.com/de/wissen/wissen-absauganlagen/was-ist-staub/
kompetenzzentrum-arbeitssicherheit.de/wp-content/uploads/2019/01/BMAS_Gefahrstoff_Staub_WEB-1.pdf
www.dguv.de/medien/staub-info/gold/download/regeln_staub.pdf
www.igmetall.de/service/ratgeber/kleine-partikel-schwere-folgen


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