Laut einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte muss zuerst der Vermieter beweisen, dass der Mangel nicht aufgrund mangelhafter Bausubstanz entstanden ist bevor geprüft wird, ob der Mieter aufgrund schlechtem Lüftungs- und Heizverhalten verantwortlich ist.
Die aktuelle Urteilsbesprechung können Sie hier nachlesen.
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