Schimmelbefall in der Wohnung – doch wer zahlt?

Schimmel in der Wohnung zählt wohl zu einem der häufigsten Streitfälle zwischen Vermieter und Mieter. Klar ist, dass ein Schimmelbefall ein eindeutiger Mietmangel ist. Unklar ist jedoch meistens, wer für die Folgen haftet und die Schadensbeseitigung bezahlen muss.

Laut einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte muss zuerst der Vermieter beweisen, dass der Mangel nicht aufgrund mangelhafter Bausubstanz entstanden ist bevor geprüft wird, ob der Mieter aufgrund schlechtem Lüftungs- und Heizverhalten verantwortlich ist.

Die aktuelle Urteilsbesprechung können Sie hier nachlesen.

► Fachkundige Schimmelpilzuntersuchungen können Sie beispielsweise im akkreditierten Labor unseres Partners domatec durchführen lassen. ◄

► Mehr Informationen und interessante Fachartikel zu den Themen Luft-, Trinkwasserhygiene und Energetik finden Sie im Premium-Bereich des Technik + Hygiene Infoportals. ◄

Die schnelle Hilfe im Notfall!

Die schnelle Hilfe im Notfall! - Ask an Expert
FAQ - oft gefragt

Partner