Die neue Verordnung definiert entsprechende Vorsichtsmaßnahmen, um so einen Fall wie im Jahr 2013 in Warstein zu verhindern. Die Infektionsquelle damals war ein verunreinigtes Rückkühlwerk. Durch Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider werden legionellenhaltige Aerosole in die Außenluft emittiert und über die Atemwege aufgenommen. Die Bakterien verursachen beim Menschen schwere Lungenentzündungen, die tödlich enden können.
Das Umweltbundesamt hat hierzu eine Empfehlung erstellt, die wichtige Vorgaben für die Vorgehensweise bei der Untersuchung solcher Anlagen enthält. Lesen Sie hier nach.
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