Asbest in der Raumluft? Immer noch ein Risiko!

Auch wenn Asbest seit 1993 in Deutschland verboten ist, ist die Gefährdung dieses eindeutig krebserregenden Stoffes noch heute gegeben. Besondere Gefahr geht von Materialien mit schwach gebundenem Asbest aus, die gefährliche Fasern an die Raumluft abgeben und so typische asbestbedingte Erkrankungen wie Lungenkrebs und Asbestose auslösen können. Da Asbestfasern mit dem bloßen Auge nicht zu erkennen sind, bedarf es zum Nachweis spezieller Raumluftanalysen in spezialisierten Laboren.

Was ist Asbest?

Asbest ist ein Sammelbegriff für verschiedene natürlich vorkommende Silikatminerale mit faseriger Struktur.

Der Begriff stammt von dem altgriechischen Wort „asbestos“ für „unvergänglich“ und weist auf eine zentrale Eigenschaft hin, dass Asbest chemisch sehr beständig und langlebig ist.

Wegen weiterer praktischer Eigenschaften wie Hitzebeständigkeit, hoher Isolierfähigkeit und hoher Elastizität wurden die nicht brennbaren Minerale lange Zeit als Werkstoff in Industrie und Bauwesen verwendet. 

Welche Gefahr geht von Asbest aus?

Gefährlich wird Asbest, wenn die feinen, nicht sichtbaren Fasern freigesetzt und eingeatmet werden. Sie können langfristig (Latenzzeit ca. 30 Jahre) in der Lunge verbleiben und das Gewebe reizen. Seit 1936 gilt Asbestose, eine chronisch-entzündliche Erkrankung der Atemwege und Lunge als anerkannte Berufskrankheit.  

Erschreckend ist die Tatsache, dass die meisten Berufskrankheiten mit Todesfolge auch heute noch durch Asbest ausgelöst werden.
Jährlich gibt es in Deutschland rund 1.500 Todesfälle als Folge von Asbest am Arbeitsplatz. Zudem wurde mittlerweile auch für Asbestersatzstoffe wie künstliche Mineralfasern nachgewiesen, dass sie krebserregend sein können.

Wo wird/wurde Asbest verwendet?

Seit den 1930-er Jahren wurde die sogenannte „Wunderfaser“ als Werkstoff wie kaum ein anderer eingesetzt und zu mehr als 3.000 unterschiedlichen Produkten verarbeitet. Als Baustoff für Gebäude fand Asbest in Form von Asbestzement in Deutschland in den 60-er und 70-er Jahren vornehmlich Verwendung. Erst seit dem 31.10.1993 besteht deutschlandweit ein Herstellungs- und Verwendungsverbot für Asbest und asbesthaltige Materialien. EU-weit gilt ein Verbot seit 2005. Russland, China, Kasachstan und Brasilien produzieren weiterhin in hohen Mengen Asbest.

Asbest ist in den verschiedensten Bauprodukten enthalten. Gefährlich sind vor allem Materialien, in denen Asbestfasern leicht freigesetzt werden können wie Spritzasbest, als schwach gebundener Asbest in Nachtspeicheröfen oder Vinyl-Bodenbelägen. Ist Asbest fest gebunden wie beispielsweise in Asbestzementprodukten (Dachplatten, Fassadenplatten etc.), Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber o. Ä. wird er gefährlich, wenn diese Produkte bearbeitet oder zerstört werden. So kann bei Renovierungen oder Sanierungen jederzeit Asbest in die Raumluft gelangen.

Den Umgang mit Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten ist in der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) festgeschrieben.

Was ist bei Verdacht auf Asbest zu tun?

Grundsätzlich kann Asbest in allen Gebäuden enthalten sein, die älter als 1993 sind und lässt sich mit dem bloßen Auge nicht sicher erkennen. In der Raumluft sammelt sich Asbest vor allem im Hausstaub und kann durch eine Analyse des Hausstaubs über spezialisierte Labore nachgewiesen werden.  

Zur Beprobung und Analyse bedarf es fachkundigem Personal. Umfang und Anzahl der Beprobung regelt derzeit die VDI-Richtlinie 6202, Blatt 3.
Materialproben sollten nur durch erfahrene fachkundige Labore analysiert werden, die etablierte Verfahren zur Asbestanalyse entsprechend dem nationalen und internationalen Stand der Technik verwenden.



Quellen:

www.luftanalyse-zentrum.de/lexikon/asbest-raumluftanalyse

www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/umwelteinfluesse-auf-den-menschen/chemische-stoffe/asbest

um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/gesundheit-umwelt/asbest/

www.verbraucherzentrale.de/wissen/umwelt-haushalt/wohnen/asbest-gefaehrlich-und-immer-noch-aktuell-48383

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