Novellierung der EU-Trinkwasserrichtlinie

Bis Januar 2023 haben die EU-Mitgliedsstaaten Zeit, die Vorgaben der am 12.01.2021 in Kraft getretenen Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Nach über 20 Jahren Gültigkeit erfolgt nun eine Anpassung der Trinkwasserrichtlinie von 1998.

Die Neuerungen im Überblick

In Deutschland plant das Bundesgesundheitsministerium daher in enger Abstimmung mit den Ländern eine umfassende Novelle der Trinkwasserverordnung. Aber nicht nur auf den Gesetzgeber, auch auf die Betreiber von Trinkwasser-Installationen und Wasserversorgungsunternehmen kommen eine Vielzahl neuer Bestimmungen zu.

Effizientere Überwachung der Wasserqualität

Um die hohe Qualität des Trinkwassers weiterhin sicherzustellen, stehen ein effizienteres Überwachungssystem durch Risikobewertung und Risikomanagement verpflichtend im Zentrum der neuen Regelungen. Zusätzliche Prozesskontrollen über die gesamte Versorgungskette vom Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage über das Versorgungssystem bis zu den Hausinstallationen sind vorgeschrieben.

Schutz vor Schadstoffen

Ein wesentlicher Bestandteil der Novellierung ist zudem die Senkung der Grenzwerte für Schadstoffe wie z.B. Chrom und Blei oder schädliche Bakterien. Außerdem wurden neu auftretende Schadstoffe wie z.B. Mikroplastik und hormonell wirkende Substanzen wie Nonyphenol auf eine europäische Beobachtungsliste gesetzt.

Besserer Zugang zu Trinkwasser

Um die Verfügbarkeit und den Zugang zu sauberem Trinkwasser für alle Bevölkerungsgruppen zu befördern, soll die Trinkwasserbereitstellung etwa über den vermehrten Bau von Wasserspendern im öffentlichen Raum verbessert werden. Auch in Restaurants, Kantinen und Verpflegungsdiensten soll Trinkwasser kostenlos oder gegen eine geringe Dienstleistungsgebühr verfügbar sein.

Erweiterte Informationspflichten

Die neue Richtlinie fordert zudem mehr Transparenz und Information rund um das Trinkwasser für Verbraucherinnen und Verbraucher. So sind erstmals umfangreiche Informationspflichten der Wasserversorger  zu Trinkwasserqualität und Versorgungssicherheit sowie wirtschaftlichen Aspekten in der neuen EU-Richtlinie festgelegt. 

Ab einer bestimmten Versorgergröße müssen zukünftig für jeden online bestimmte Informationen (z.B. zu Wasserqualität, Gefahren, Preis, verbrauchter Menge, jährlichen Trends oder zum ressourcensparenden Umgang mit Wasser) verfügbar sein.

Die Neuregelungen werden Behörden, Kommunen, Betreiber und Unternehmer sicherlich vor große Herausforderungen stellen, um die europaweiten Standards für Trinkwasser bis 2023 gesetzeskonform umzusetzen.

 

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