Bayerisches Staatsministerium informiert zur Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider

In einem Schreiben vom 21.August 2017 hat das Bayersiche Stasatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die interessierten Fachkreise und Verbände zur 42. BImSchV informiert.

Das Ministerium hat die wesentlichen Inhalte der Verordnung in einem Merkblatt dargestellt. Für Bayern wurde die Zuständigkeit für den Vollzug der Verordnung dem Aufgabenbereich der Kreisverwaltungsbehörden zugewiesen. Die Anzeigepflichten des Betreibers zur behördlichen Meldung von Bestandsanlagen gem. §13 treten erst am 19. August 2018 während Neuanlagen spätestens 1 Monat nach Inbetriebnahme bei den Behörden anzuzeigen sind.

Hier können Sie das Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und das Merkblatt nachlesen.

 

Titelbild Quelle: shutterstock.com

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