Neue Regelung zur Untersuchung von Pseudomonas aeruginosa in Trinkwasser-Installationen.

Die Trinkwasserkommission am Umweltbundesamt will mit der Veröffentlichung einer aktualisierten Empfehlung zu erforderlichen Untersuchungen auf Pseudomonas aeruginosa den Gesundheitsschutz von VerbraucherInnen verbessern.

Das Umweltbakterium Pseudomonas aeruginosa ist nicht nur in Fachkreisen als möglicher Krankheitserreger von Lungenentzündungen, Ohr- und Bindehautinfektionen bekannt. Besonders in den Sommermonaten machen Badegäste an Naturbadeseen öfters schmerzhafte Erfahrungen mit einer Ohrinfektion und müssen zur Behandlung Antibiotika einnehmen. Als weitere Infektionsquellen werden manchmal auch öffentliche und private Schwimmbäder oder Badeteiche identifiziert, bei denen die Wasserqualität nicht den Vorgaben entspricht. Weniger bekannt ist, dass diese Bakterien auch das Kaltwasser-Verteilsystem von Trinkwasser-Installationen in Gebäuden besiedeln können. Besonders für immunschwache Personen können sich daraus Gesundheitsgefahren beim Duschen oder beim Trinken von kontaminiertem Wasser ergeben.

Die Trinkwasserkommission am Umweltbundesamt will nun mit der Veröffentlichung einer aktualisierten Empfehlung zu erforderlichen Untersuchungen auf Pseudomonas aeruginosa den Gesundheitsschutz von VerbraucherInnen verbessern.

Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass sowohl bei der Inbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen in öffentlichen Neubauten wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie in Kindereinrichtungen Untersuchungen auf Pseudomonas aeruginosa durchzuführen sind. Auch bei Umbau- und Sanierungsarbeiten sind Probenahmen und Untersuchungen durchzuführen. Im späteren Regelbetrieb sind diese Untersuchungen jährlich durchzuführen.

In übrigen, öffentlichen Einrichtungen im Sinne der TrinkwV wie Schulen, Hotels, Jugendherbergen, Heime, Ferienlager, Sportstätten oder Gemeinschaftsunterkünfte wie Asylunterkünfte, Justizvollzugsanstalten usw. Können Untersuchungen durch die zuständigen Gesundheitsbehörden veranlasst werden.

Wird bei diesen Untersuchungen eine Kontamination des spezifischen Wasserverteilsystems festgestellt, ist von Fachbetrieben eine Spülung durchzuführen. Hinweise für Wasser-Luft-Spülungen sowie chemische oder thermische Anlagendesinfektionen geben die DVGW-Arbeitsblätter W291 oder W557.

Eine Sanierung kann sehr kostenintensiv sein - daher gilt: Vorbeugen ist besser als Heilen! Als vorbeugend gelten in der Praxis technische, organisatorische und personelle Maßnahmen wie beispielsweise die konsequente Nutzung von Endkappen auf Rohrleitungen bei der Montage, hygienesichere Verwendung von Dichtmaterialien, Unterweisung von Montagepersonal und vieles mehr.

Die Empfehlung kann auf dem Server des Umweltbundesamtes hier abgerufen werden.

Rechtlicher Hinweis: Empfehlungen des Umweltbundesamtes sind aus rechtlicher Sicht mindestens den untergesetzlichen Regelungen, z.B. DIN-Normen oder VDI-Richtlinien, als allgemein anerkannte Regeln der Technik gleichgestellt. Werden die Empfehlungen nicht angewendet, so müssen die Betreiber von
Wasserversorgungsanlagen im Schadensfall nachweisen, dass ein gleichwertiges Schutzniveau durch das eigenes Handeln sichergestellt wurde.

Titelbild Quelle: shutterstock.com

 

 

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